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Unfallversicherung
Der Versicherungsumfang in der Unfallversicherung umfasst
üblicherweise die folgenden Leistungen - in jedem Fall sind aber die
Bedingungen der jeweiligen Gesellschaft zu prüfen: Eine Unfallversicherung
bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person während
der Wirksamkeit der Unfallversicherung zustoßen. Der Versicherungsschutz
umfaßt Unfälle in der ganzen Welt. Ein Unfall liegt vor, wenn die
versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes
Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen
oder Wirbelsäule - ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder
oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Der Leistungsumfang gliedert sich üblicherweise in:
Leistungsart
|
Voraussetzung
|
Invaliditätsleistung
|
Die versicherte Person ist durch den Unfall auf
Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit
beeinträchtigt (Invalidität). Die Invalidität muß innerhalb eines
Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 15 Monaten nach dem
Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und bei der Versicherung
geltend gemacht worden sein. Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung
besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines
Jahres nach dem Unfall stirbt. |
Tagegeld
|
Die versicherte Person ist unfallbedingt- in
der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung. |
Krankenhaus-Tagegeld
|
Die versicherte Person befindet sich wegen des
Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung.
Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht
als medizinisch notwendige Heilbehandlung. |
Genesungsgeld
|
Die versicherte Person ist aus der vollstationären
Behandlung entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld |
Todesfalleistung
|
Die versicherte Person ist infolge des Unfalles
innerhalb eines Jahres gestorben |
Weiterführende Links:
Allgemeine
Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 99) des GDV; hierbei handelt es sich
um einen Vorschlag des GDV an seine Mitglieder
Informationen
der Stiftung Warentest zum Thema Unfallversicherungen - sehr hilfreich!